Das Sozialgericht Magdeburg teilt mit:
Schließung des Sozialgerichts in Stendal
Der Landtag von Sachsen- Anhalt hat mit §4 des Gesetzes vom 14. Februar 2008 (GVBI. LSA Nr.3/2008 vom 20.02.2008) die Aufhebung des Sozialgerichts Stendal mit Ablauf des 31. Oktober 2010 beschlossen. Der bisherige Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Stendal setzt sich aus den nördlichen und östlichen Landkreisen des Landes Sachsen- Anhalt zusammen (Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Stendal, Landkreis Jerichower Land). Dieser Gerichtsbezirk wird mit Wirkung vom 1. November 2010 dem Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Magdeburg angegliedert. Das Sozialgericht Magdeburg wird ab diesem Zeitpunkt das örtlich zuständige Sozialgericht für folgende kommunale Verwaltungsbereiche sein:
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Altmarkkreis Salzwedel
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Landkreis Stendal
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Landkreis Jerichower Land
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Kreisfreie Landeshauptstadt Magdeburg
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Landkreis Börde
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Landkreis Harz
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Salzlandkreis.
Sämtliche vor der Schließung des Sozialgerichts Stendal dort nicht erledigten Verfahren einschließlich ruhender Rechtsstreite werden am 1. November 2010 vom Sozialgericht Magdeburg übernommen. Diese Verfahren erhalten, soweit sie nicht ruhend gestellt sind, aus datentechnischen Gründen ein neues Aktenzeichen, welches den Beteiligten mitgeteilt wird.
Da Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Stendal an das Sozialgericht Magdeburg wechseln, strebt das Präsidium des Sozialgerichts Magdeburg an, die Zuständigkeit für die Bestandsverfahren unverändert zu lassen.
Menschen mit Behinderung fordern UN-KONVENTIONelle Mitwirkung
Forderungen 2010
anlässlich des Europäischen Protesttages
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5.Mai 2010
Der PARITÄTISCHE Sachsen- Anhalt, der Allgemeine Behindertenverband in Sachsen Anhalt ABiSA und der Behindertenbeauftragte der Stadt Magdeburg fordern aus Anlass des diesjährigen Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes und der Kommunen, die Öffentlichkeit, die Verbände und Vereine der Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen und Bürger auf, sich für die Umsetzung der nachstehenden Forderungen einzusetzen, um die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben und bestehende Benachteiligungen auszugleichen.
UN-Konvention zügig umsetzen!
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist nach ihrer Ratifikation seit dem 26.03.2009 auch in Deutschland geltendes Recht. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind künftig für die politisch Verantwortlichen und alle gesellschaftlichen Kräfte Maßstab für die Inklusion, Teilhabe und das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen. Der Konvention entgegenstehende Verhältnisse, Zustände und Regelungen müssen auch in Sachsen - Anhalt verändert werden! Defizite und Barrieren, die Menschen mit Behinderungen einschränken und ausgrenzen, müssen zügig abgebaut werden.
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Wir fordern ein Aktionsprogramm des Landes für eine zügige Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen.
Persönliches Budget muss individuellen Hilfebedarf decken!
Das "Persönliche Budget" in Form einer einheitlichen Geldleistung ist als neue Möglichkeit gedacht, mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu erlangen. In Sachsen- Anhalt kommen "Persönliche Budgets" aus bürokratischen und organisatorischen Gründen kaum zustande. Das Land muss endlich damit beginnen, das "Persönliche Budget" breit zu kommunizieren und seine Inanspruchnahme aktiv zu fördern, statt sie einzuschränken und zu behindern.
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Wir fordern den Abbau der bestehenden bürokratischen Hürden, eine Bemessung nach dem realen individuellen Hilfebedarf sowie die deutliche Reduzierung der Bearbeitungszeiten.
Keine Benachteiligung behinderter Menschen durch Hartz IV!
Menschen mit Behinderungen sind vielfach auf Dauer im Regelkreis des SGB II gefangen. Ihre Aussichten, wieder auf den 1. Arbeitsmarkt integriert zu werden und ihr Leben mit einem eigenen Erwerbseinkommen selbstbestimmt gestalten zu können, sind in vielen Fällen gering. Die spezifische Betreuung und Förderung behinderter arbeitsloser Menschen durch die Jobcenter, ARGEN und Optionskommunen muss weiter verbessert werden. Instrumente der Arbeitsförderung wie Arbeitsgelegenheiten und Vermittlungsgutscheine dürfen Menschen mit Behinderungen nicht vorenthalten werden, weil andere Träger zuständig sind.
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Wir fordern eine qualifizierte und motivierte Betreuung in verlässlichen Strukturen. Die Zusammenarbeit der Jobcenter, ARGEN und der anderen Rehabilitationsträger muss dringend verbessert werden!
Selbstbestimmtes Wohnen fördern!
Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen Menschen ein Recht auf selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen häuslichen Umgebung. Die bedarfsgerechte persönliche Assistenz und Pflege müssen dabei materiell, personell und qualitativ abgesichert werden. In Sachsen - Anhalt fehlen vielerorts ambulante Unterstützungs- und Serviceangebote. Menschen mit hohem Hilfebedarf haben oft keine wirkliche Chance, ihre Wohnform selbstbestimmt zu wählen. Es fehlen bezahlbare Alternativen zur Heimbetreuung.
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Wir fordern eine an der Vielfalt der Bedürfnisse und der Lebensbedingungen behinderter Menschen orientierte Angebotsstruktur an gemeindenahen Hilfe- und Serviceleistungen. sowie bezahlbaren barrierefreien Wohnraum. Die soziale Infrastruktur darf auch in Krisenzeiten nicht weggespart werden!
Sachsen- Anhalt braucht ein inklusives Bildungssystem!
Der zu zögerlich eingeschlagene Weg, behinderte SchülerInnen weniger häufig in Förderschulen zu verweisen und ihnen den gemeinsamen integrativen Schulbesuch mit nicht behinderten Kindern an Regelschulen zu ermöglichen, muss zur Regel werden. Das System der Förderschulen, vor allem für Lernbehinderte, ist zu hinterfragen. Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf müssen an Regelschulen nach individuellem Bedarf gefördert werden. Sonderpädagogen gehören an die Regelschulen!
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Wir fordern eine wirklich freie Wahl der geeigneten Schulform für alle behinderten Kinder und ihre Eltern. Die sonderpädagogischen Förderangebote an Grund- und Sekundarschulen müssen wesentlich erweitert werden!
Barrierefreiheit muss selbstverständlich werden!
Die barrierefreie Umgestaltung der Städte und Gemeinden, des öffentlichen Personenverkehrs, des Wohnungsbestandes und der Informationstechnik muss fortgesetzt werden, nicht zuletzt wegen der alternden Bevölkerung. Maßnahmen zur Konjunkturförderung müssen zugleich zur Verbesserung der Barrierefreiheit genutzt werden! Landesmittel dürfen nur fließen, wenn Barrierefreiheit berücksichtigt wird!
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Wir fordern einen barrierefreien Zugang zu Informationen aller Art auch für Menschen mit Sinnesbehinderungen und Menschen mit Lernschwierigkeiten!
Ehrenamtliches Engagement fördern und Beratungsstruktur erhalten!
Freiwillige Arbeit und ehrenamtliches Engagement in Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen sowie in nachbarschaftlichen und gemeindenahen Zusammenhängen bedürfen einer breiten gesellschaftlichen Anerkennung und Würdigung. Dies muss durch wohnortnahe Beratungs- und Hilfsangebote ergänzt werden, die nicht ständig durch den Rotstift bedroht werden dürfen.
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Wir fordern eine bessere Unterstützung dieser Bereiche durch das Land Sachsen- Anhalt!


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Denn sie ist ein Integrations-Fan!
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soll mit den Erfahrungsberichten
behinderter Menschen Betroffenen die Stärke,
Angehörigen den Mut
und allen nicht Betroffenen die Weitsicht geben,
zu akzeptieren.
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Der Allgemeine Behindertenverband informiert:
